17.09.2015

Jetzt handeln: Einsparpotentiale realisieren mit EDL-G

Am 22. April 2015 ist das neue EDL-Gesetz in Kraft getreten. Dieses sieht die Durchführung von Energieaudits für deutsche Unternehmen vor, die gemäß EU-Definition keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMUs) sind. Doch auch KMU sollten sich mit dem Thema beschäftigen.

Ausnahmslos alle Unternehmen – auch nicht energieintensive – sind verpflichtet, bis 5. Dezember 2015 eine Analyse ihres Energieverbrauchs durch qualifizierte Energieeffizienzexperten erstellen zu lassen, sofern nicht bereits ein innerbetriebliches Energie- oder Umweltmanagement existiert. Dies sieht das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor. Eine Übersicht:

Warum eine gesetzliche Verpflichtung?

  • Senkung des Energieverbrauchs in der EU bis 2020 um 20 Prozent beabsichtigt
  • Transparenz über Energieverbrauch soll Unternehmen zu Energieeffizienzmaßnahmen motivieren

Wo ist hohes Einsparpotenzial zu erwarten?

  • Insbesondere in Unternehmen des produzierenden Gewerbes
  • Energieeinsparungen von 30 bis 70 Prozent sind durch Erneuerung von Beleuchtungs-, Druckluft-, Pumpsystemen, der Wärme-/Kälteversorgung und der Luftfiltertechnik möglich.

Was sind "Nicht-KMU"?

Im Sinne der EU-Definition sind Nicht-KMU alle Unternehmen…

  • mit ≥ 250 Mitarbeitern.
  • mit > 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder > 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
  • mit mehr als 25 % Anteil am Kapital oder den Stimmrechten an Nicht-KMU oder
  • deren Kapital oder Stimmrechte zu mehr als 25 % einem Nicht-KMU gehören (dazu zählen auch öffentliche Stellen
  • oder Körperschaften des öffentlichen Rechts).

Handeln Sie jetzt und sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen beim Retrofit Ihrer bestehenden Luftfilteranlagen mit energieefffzienten Komponenten! Auch KMU sollten sich mit diesem Thema befassen, da mittelfristig auch für diese zu erwarten ist, dass entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen in den Fokus rücken. Die ILT bietet energiesparende Konzepte an - maßgeschneidert und kostengünstig.


Martin C. Riemer

Geschäftsführung

Telefon: +49 (0) 22 95 / 921-0
Telefax: +49 (0) 22 95 / 66 20
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